1. Veranstalter, Zweck und Geltungsbereich
Veranstalter des „Top Driver 2025“ – Recognition Program (das „Programm“) ist die Intelligent Apps GmbH, Neumühlen 19, 22763 Hamburg („Freenow“).
Das Programm stellt eine freiwillige Wertschätzungsinitiative dar. Freenow beabsichtigt, im Kalenderjahr 2025 ausgewählte Fahrer für die verlässliche Nutzung der Freenow Fahrer-App im Rahmen der Vermittlung von Fahrten sowie für die dabei erreichte Servicequalität hervorzuheben. Das Programm ist weder als Bonus- oder Vergütungssystem noch als Gegenleistung für eine Tätigkeit zu verstehen.
Das Programm gilt ausschließlich für Fahrer in ausgewählten deutschen Städten (siehe Ziffer 5) und umfasst den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 (der „Aktionszeitraum“).
2. Keine Anmeldung / automatische Berücksichtigung
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Fahrer, die im Aktionszeitraum die Freenow Fahrer-App nutzen und die Voraussetzungen nach Ziffer 4 und 5 erfüllen, werden automatisch in den Auswahlpool einbezogen.
Das Programm ist keine Lotterie und kein Gewinnspiel, sondern eine datenbasierte Wertschätzungsinitiative auf Grundlage objektiver Kriterien.
3. Kein Arbeitsverhältnis, keine Vergütung, keine Anspruchsbegründung
Durch das Programm, die Berücksichtigung im Auswahlpool oder die Zuerkennung einer Auszeichnung entsteht weder ausdrücklich noch konkludent ein Arbeits-, Dienst- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen Freenow und einem Fahrer. Freenow erbringt über die Freenow-App ausschließlich Vermittlungsleistungen. Die Durchführung der Fahrten erfolgt eigenverantwortlich durch den jeweiligen Fahrer bzw. das jeweilige Taxiunternehmen. Einzelheiten sind den jeweils gültigen Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Freenow-Fahrer-App und dem Vermittlungsrahmenvertrag zu entnehmen.
Das Programm stellt keine Vergütung oder Entlohnung für eine Arbeitsleistung dar und ist auch keine Gegenleistung für eine bestimmte Tätigkeit. Es handelt sich um eine einmalige, freiwillige Wertschätzung.
Das Programm begründet keinen Rechtsanspruch (auch nicht für die Zukunft) auf Berücksichtigung, Auswahl, Zuerkennung oder Ausgabe einer Auszeichnung.
Das Programm hat keinen Einfluss auf bestehende vertragliche Beziehungen (insbesondere zwischen Freenow und den Taxiunternehmen oder sonstigen Vertragspartnern) und begründet keine zusätzlichen vertraglichen Rechte oder Pflichten gegenüber Freenow.
4. Auswahlpool / Ausschluss von der Berücksichtigung
In den Auswahlpool fallen Fahrer, die im Aktionszeitraum mindestens eine Fahrt mit der Freenow-Fahrer-App im Programmgebiet durchgeführt haben (d. h. in einer der in Ziffer 5.1 genannten deutschen Städte) und die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht dauerhaft deaktiviert oder gesperrt sind.
Freenow behält sich das Recht vor, Fahrer von der Berücksichtigung oder Auszeichnung auszuschließen, insbesondere bei (1) schwerwiegenden Verstößen gegen die Unternehmensrichtlinien von Freenow, (2) begründetem Manipulations-/Betrugsverdacht oder (3) sonstigen Umständen, die eine Auszeichnung unvertretbar machen. Einzelheiten sind den jeweils gültigen Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Freenow-Fahrer-App, dem Vermittlungsrahmenvertrag und der Freenow Betrugsrichtlinie zu entnehmen.
5. Programmgebiet
Das Programm erstreckt sich auf folgende Städte in Deutschland („Programmgebiet“): Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Köln, München.
Freenow kann das Programmgebiet aus sachlichem Grund präzisieren oder anpassen, soweit dies erforderlich ist.
6. Auswahlkriterien und Auswahlverfahren
Freenow bestimmt die auszuzeichnenden Fahrer anhand objektiver, datenbasierter Kriterien auf Grundlage der im Aktionszeitraum erfassten Nutzungs- und Qualitätskennzahlen. Maßgeblich sind die bei Freenow vorhandenen Datenbestände und Auswertungen.
Primärkriterium ist die Anzahl abgeschlossener Fahrten im Programmgebiet im Aktionszeitraum.
Die Auszeichnung setzt die Erfüllung bestimmter Qualitätsanforderungen voraus. Freenow kann Fahrer insbesondere dann ausschließen, wenn wesentliche Qualitätskennzahlen die Mindestanforderungen nicht erreichen oder wenn Compliance-/Fraud-Indikatoren gegen eine Auszeichnung sprechen.
Bei Punktgleichheit oder Unklarheiten trifft Freenow eine sachgerechte Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen, ggf. unter Heranziehung zusätzlicher objektiver Kriterien.
Die Entscheidungen von Freenow im Rahmen des Auswahlverfahrens sind endgültig und verbindlich. Ein Anspruch auf Offenlegung der Bewertungslogik oder auf ein Einspruchsverfahren besteht nicht.
7. Art und Umfang der Auszeichnung
Freenow vergibt bis zu 30 Auszeichnungen (jeweils eine „Auszeichnung“) an Fahrer.
Die Auszeichnungen umfassen eine Urkunde, einen Aufkleber/Ansteckpin für das Auto mit der Aufschrift: “Top Freenow by Lyft-Fahrer 2025”, ein Set mit Markenaufklebern (im Stil der Illustrationen) und eine Trinkflasche. Die Urkunde kann Angaben zum Fahrer und zu relevanten Leistungskennzahlen aus dem Aktionszeitraum enthalten.
Die Auszeichnungen sind grundsätzlich nicht übertragbar und nicht in Bargeld auszahlbar.
Freenow kann aus sachlichem Grund einzelne Bestandteile anpassen oder durch gleichwertige Leistungen ersetzen.
8. Benachrichtigung, Annahme und Übergabe
Die Benachrichtigung erfolgt grundsätzlich über die bei Freenow im Fahrer-Account hinterlegten Kontaktinformationen (insbesondere telefonisch, alternativ In-App oder per E-Mail).
Freenow übermittelt dem Fahrer im Anschluss an die Benachrichtigung eine Bestätigung (z.B. per E-Mail oder In-App) einschließlich dieser Rahmenbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Auszeichnung gelten diese Rahmenbedingungen.
Die Übergabe erfolgt nach Möglichkeit persönlich bei einem lokalen Treffen oder Fahrer-Event. Freenow kann alternativ eine andere Übergabeform vorsehen (z. B. Versand), sofern dies organisatorisch erforderlich ist.
Kann ein Fahrer nach mehrfachen Kontaktversuchen nicht erreicht werden oder nimmt die Auszeichnung nicht innerhalb einer angemessenen, von Freenow gesetzten Frist an, kann Freenow einen anderen bestimmen.
Freenow kann angemessene Maßnahmen zur Verifizierung (z. B. Driver-ID/Accountzuordnung) verlangen, um Missbrauch zu verhindern.
9. Steuern und Abgaben
Die Auszeichnung ist keine Vergütung; gleichwohl kann ihr Erhalt im Einzelfall steuerlich relevant sein.
Die Fahrer sind selbst dafür verantwortlich, etwaige steuerliche Pflichten zu prüfen und zu erfüllen. Freenow erteilt keine individuelle Steuerberatung.
Soweit Freenow gesetzlich verpflichtet ist, Informationen zu dokumentieren oder mitzuteilen, kann Freenow hierfür erforderliche Angaben anfordern oder die Ausgabe bis zur Klärung zurückstellen.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Programm einschließlich der Kontaktaufnahme zur Durchführung des Programms erfolgt gemäß den jeweils anwendbaren Datenschutzrichtlinien von Freenow.
11. Fotos/Videos und öffentliche Kommunikation
Freenow kann im Rahmen von Übergaben/Events Foto- und Videomaterial erstellen.
Eine Veröffentlichung von Foto-/Videomaterial, das Fahrer identifizierbar zeigt, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer separaten Vereinbarung/Einwilligung, die hierfür im Einzelfall eingeholt wird. Ohne eine solche separate Vereinbarung/Einwilligung erfolgt keine identifizierende Veröffentlichung.
Die Erteilung oder Verweigerung der separaten Vereinbarung/Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Auszeichnung.
12. Ausschluss, Aberkennung
Freenow kann Fahrer von der Auszeichnung ausschließen oder eine Auszeichnung nachträglich aberkennen, wenn Manipulation, Betrug, Missbrauch, falsche Angaben oder schwerwiegende Policy-/Compliance-Verstöße vorliegen oder hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen.
13. Haftung
Freenow haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
14. Änderungen, Aussetzung, Einstellung
Freenow kann das Programm aus sachlichem Grund ändern, aussetzen oder einstellen (z. B. rechtliche, technische oder operative Gründe). Bereits zugesagte Auszeichnungen sollen nach Möglichkeit erfüllt werden, soweit rechtlich zulässig und zumutbar.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Rahmenbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Rahmenbedingungen Hamburg.