Wo du als Mietwagenfahrer Fahrten annehmen kannst, ist durch das PBefG §49 Abs. 4 festgelegt:
- Du musst dich an deinem Betriebssitz oder Wohnsitz befinden um Fahrten annehmen zu dürfen.
- Nach einer Fahrt musst du dich zurück zum Anfangsort begeben, es sei denn du bekommst auf dem Weg oder während der Fahrt eine neue Fahrt per App zugewiesen. In diesem Fall darfst du auch die nächste Fahrt annehmen ohne zuvor an deinen Betriebs oder Wohnsitz zurück gekehrt zu sein.
- Du wirst nur Aufträge erhalten, die innerhalb deines Konzessionsgebietes starten, also in der Stadt, in welcher sich der Betriebssitz deines Unternehmers befindet.
Falls du hierzu fragen haben solltest, kannst du gerne Kontakt zu unserem Driver Care Team aufnehmen.